Das Gesetzt gibt vor:
„Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.“
Diese Meldung muss in der Regel bereits beim Erstantrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte erfolgen.
Die Sicherheitsstufe des jeweiligen Behältnisses muss aus dem Nachweis deutlich erkennbar sein!
Wer erstmals in Kontakt mit „Tresoren“ kommt oder sich nicht sicher ist, ob die getroffene Wahl bzw. gegebene Verkäuferempfehlung wirklich zu den bereits vorhandenen oder geplanten Waffen passt, kann und sollte vor dem Kauf bei Peter Hufgard / Jürgen Ott nachfragen.
Jeder Waffenbesitzer muss, auch aus eigenem Interesse, gewährleisten können, dass seine Waffen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend sicher und für unberechtigte Personen unzugänglich aufbewahrt werden.
Aufgrund der neuen Richtlinien (2017) bei den Sicherheitsstufen (Beginnt nun i.d.R. erst bei Stufe O / Null) werden öfters Gebraucht- Schränke angeboten, die zwar bei ihrem alten Besitzer legal und ausreichend waren, beim Besitzerwechsel nun aber für Waffen nicht mehr zulässig sind!