Ab dem 1.September 2020 gelten für die Befürwortungsanträge an den Verband neue gesetzliche Vorgaben. Den eigentlichen Antrag und die Sportschützen – Bestätigung der Vereins kann ich weiterhin für euch ausfüllen; generell ist aber die Anlage D mit den angeforderten Schießterminen vollständig mit einzureichen. Bitte die entsprechenden Daten aus eurem Schießbuch übernehmen und die entsprechenden Schießbuch – Kopien beifügen. Je nach Kontingents -Situation ist zusätzlich die Beilage A ; B oder C mit den entsprechenden WBK – Daten auszufüllen. Wenn hierzu Fragen bestehen – einfach anrufen.
Da sich die Formulare ändern können, bitte nur die jeweils aktuellen Ausgaben von der BBS – Seite verwenden : Do Drigge!