Fristgerecht zum 8. Februar 2019 hat auch der BDS seine Stellungnahme zum Referentenentwurf zum 3. Waffenrechts-Änderungsgesetz beim Referat KM5 des Bundesinnenministeriums eingereicht. Während sich die Verfasser gut ein Jahr Zeit ließen, um weit über die Vorgaben der umzusetzenden EU-Waffenrichtlinie weitere Verschärfungen einzubauen, hatten die Verbände nicht einmal einen halben Monat Zeit für ihre Antwort, zumal viele Vertreter zeitgleich mit der Zusendung (welch Zufall!) auf der SHOT SHOW in Las Vegas waren. So wurde die ursprüngliche Frist auf Einspruch der Verbände vom 1. auf den 8. Februar verschoben, was dennoch sehr/zu knapp war.
BDS-Präsident Friedrich Gepperth erläuterte gegenüber den Verbandsmitglieder, dass es sich bei der vom BDS eingereichten Kritik noch „um sehr zurückhaltende Formulierungen“ handele: „Wir haben es bisher nur mit einem ersten Referentenentwurf zu tun, der noch nicht einmal an die Parlamentarier gegangen ist. Die eigentliche Arbeit liegt jetzt erst vor uns.“ Es folgen jetzt zahlreiche Gespräche mit der Ministerialebene wie mit einzelnen Politikern, um die berechtigten Bedenken des mitgliederstärksten deutschen Großkaliber-Schießsportverbands auch noch einmal verbal anzubringen.
Präsident Gepperth bittet die BDS-Mitglieder darum, zunächst die (unten herunterladbare) BDS-Stellungnahme in die Vereine zu tragen und dort über die Grundhaltung des Verbands zu informieren. Für weiterreichende Aktionen sei es, auch wenn der Ärger angesichts der drohenden Verschärfungen auch groß sein mag, jetzt noch zu früh, angesichts der Tatsache, dass die Parlamentarier, die im Bundestag letztendlich ein neues Waffengesetz beschließen müssen, den Entwurf bisher noch gar nicht erhalten und gelesen haben.
BDS Stellungnahme zur geplanten Waffenrechts – Änderung